Wertermittlung

Definition der Wertermittlung

Bei der Wertermittlung versucht man - in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren - eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen. Dabei sollen subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Wertermittlungen werden daher von speziell ausgebildeten und ggf. öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen (Gutachtern) durchgeführt. Das Element der Schätzung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Ein Wert ist keine mathematisch genau ermittelbare Größe. So werden unterschiedliche Gutachter in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen kommen. In der Rechtsprechung wird z.B. bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken von einer Bandbreite von +/- 20 % ausgegangen. Allgemein kann man jedoch von einer Genauigkeit von ca. +/- 10 % ausgehen.

Eine solide Basis...

Eine solide Basis für Kauf und Verkauf, Renditebewertung, Vermögensauseinandersetzungen sowie den Versicherungsfall. Bei der Wertermittlung wird der Verkehrswert als Preis, der für eine Immobilie derzeit am Markt erzielt werden kann, stichtagsbezogen ermittelt. Bei der Verkehrswertermittlung kann der Sachwert, der Vergleichswert oder der Ertragswert je nach Umständen und Ziel herangezogen werden. Grundsätzlich sollte bei jeder Wertermittlung eine vor Ort Besichtigung des Gutachters stattfinden. Dies ist notwendig um die tatsächlichen Begebenheiten festzustellen.

In privaten Immobilienangelegenheiten sind das vor allem vier Situationen, in denen Sie Ihnen Sicherheit gibt.

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