Qualitätssicherung?
Die Berufsbezeichnungen Sachverständiger und Gutachter sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung "seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Ein Sachverständiger ist beruflich zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet.
Nach einem ca. 1 jährigen nebenberuflichen Aufbau-Studium bei dem bundesweit renommierten Ausbildungsinstitut, der Sprengnetter Akademie, Sinzig (Inhaber Dr.-Ing. H.0. Sprengnetter) habe ich im Jahre 2002 die Abschlussprüfung zum "Sachverständiger (WF) für Grundstücksbewertung" absolviert. (seit 2008 geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS)