Qualitätssicherung?

Die Berufsbezeichnungen Sachverständiger und Gutachter sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung "seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.

Ein Sachverständiger ist beruflich zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet.

Nach einem ca. 1 jährigen nebenberuflichen Aufbau-Studium bei dem bundesweit renommierten Ausbildungsinstitut, der Sprengnetter Akademie, Sinzig (Inhaber Dr.-Ing. H.0. Sprengnetter) habe ich im Jahre 2002 die Abschlussprüfung zum "Sachverständiger (WF) für Grundstücksbewertung" absolviert. (seit 2008 geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS)

Aus / und Weiterbildung als Bau Sachverständiger

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