Honorar
seit dem 18.08.2009 (Wegfall der HOAI - Regelungen zur Wertermittlung) werden die Honorare frei verhandelt. Aufgrund der Komplexität der Begutachtungen können leider keine Festpreise genannt werden.
bei einer unverbindlichen Anfrage (Fragen kostet nichts), kann ich Ihnen ein verbindliches Angebot je nach Umfang und die von Ihnen gewünschte Art und Ausführung des Gutachtens machen.
Sie bekommen auf jeden Fall ein faires Angebot,
mit dem SIE zufrieden sind !
- wo das Preis Leistungsverhältnis stimmt.
Dipl.-Ing.(FH) Peter Mueller
König-Rudolf-Str. 49
87600 Kaufbeuren
Telefon: ++49 (0) 8341 99 55 53
Fax: ++49 (0) 8341 99 55 54
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vorübergehend können leider keine Aufträge angenommen werden
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der Umfang eines Bauschaden Gutachten kann ...
- von mehreren Begehungen, umfangreichen Untersuchungen mit viel schriftlichen notwendigen Erläuterungen und Fotodokumentation etc. usw.
- bis hin zu einer vor Ort festgestellten Tatsache eines nicht vorhandenen Bauschaden
... variieren
Abgerechnet wird nach dem vereinbarten Umfang und dem tatsächlichen Aufwand.
Verkehrswertermittlung mit ausführlichen Herleitungen und Darstellungen gemäß § 194 BauGB (z.B. in dem für Gerichte üblichen Umfang). Hierbei wird sich noch an die HOAI angelehnt
Abgerechnet wird nach dem vereinbarten Umfang und dem tatsächlichen Aufwand.
Verkehrswertermittlung ohne ausführliche Herleitungen und Darstellungen. z.B.: für eine Überprüfung des geforderten Preises bei einem Immobilienverkauf.
Abgerechnet wird nach dem vereinbarten Umfang und dem tatsächlichen Aufwand.
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